Fragen & Antworten

FAQ – Frequently Asked Questions: Häufigste Fragen
Wir haben für Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen an die Musikschule und unsere Kurzantworten darauf zusammengestellt.
Falls Ihr hier keine Hilfe bekommt oder weitere Fragen bestehen, zögert nicht, uns jeder Zeit persönlich anzusprechen oder anzurufen.

 

Ich glaube ich bin unmusikalisch. Kann ich ein Instrument erlernen?
Die Überzeugung, unmusikalisch zu sein, entspringt oft einem negativen Erlebnis in der Vergangenheit.
Die blöde Bemerkung eines Klassenkameraden oder des Lehrers im Schulunterricht, ein Kichern, ein Tuscheln reicht manchmal aus, um sich musikalisch nichts mehr zuzutrauen.

Warum bist du dann dennoch auf unserer Homepage gelandet? Wir nehmen an, weil du Musik liebst und eigentlich gerne auch machen möchtest. Dies sind beste Indizien für deine Musikalität.
Wir möchten dir die Angst nehmen und dir musikalische Erfolgserlebnisse vermitteln – mit unserem familiären Ambiente und persönlicher Beratung, mit Songs und Melodien die Du dir selbst wünschst und magst.

 

Wie errechnet sich die Unterrichtsgebühr?
Die Unterrichtsgebühr versteht sich als Jahresgebühr.
Der Betrag wird durch 12 geteilt und ergibt so die Unterrichtsrate, die wir monatlich einziehen.
Das erleichtert den Verwaltungsaufwand, senkt die Kosten und somit letztlich auch die Preise.
Deswegen läuft der Einzug auch während der Ferien weiter, die sich nach den Schulferien des Bundeslandes NRW richten.
Vor sämtlichen Ferienterminen die Einzüge zu stoppen, wäre  für uns ein großer administrativer Aufwand und die fehlenden Beträge müssten auf die verbleibenden Monate aufgeschlagen werden, was wiederum eine Erhöhung der Unterrichtspreise bedeuten würde.

 

Fallen Anmeldegebühren an
Nein, bei uns fallen keine Gebühren für die Anmeldung an.

 

Wie oft findet mein Unterricht statt
Der Unterricht findet (soweit nicht anders abgesprochen) einmal wöchentlich statt.
Ausgenommen sind Schulferien und  Feiertage. (Es gelten die allgemeinen Ferien/Feiertage in NRW)

 

Ist der Unterrichtsvertrag übertragbar?
Ja, ein begonnener Unterrichtsvertrag kann von einem anderen Familienmitglied fortgeführt werden. Der Wechsel erfolgt in der Regel zum Monatsende. Sprecht uns dazu bitte ausreichend vorher an, damit wir die nötige Planung durchführen können.

 

Kann ich / mein Kind innerhalb des bestehenden Vertrages den Tarif wechseln?
Ja, der Tarif kann zur Monatsgrenze umgestellt werden, z.B. von Gruppen- auf Einzelunterricht, von 30 auf 45 Minuten oder ähnliches.
Sprecht uns dazu bitte ausreichend vorher an, damit wir die nötige Planung durchführen können.

 

Wie habe ich bei kurzfristiger Krankheit vorzugehen?
Eine kurze Krankmeldung durch Anruf im Büro und/oder Nachricht direkt an den Lehrer reicht aus.
Eine kurzfristig durch Krankheit des Schülers entfallene Stunde verfällt und wird vom Lehrer somit nicht nachgeholt.

 

Wie lange läuft ein Vertrag?
Die ersten vier Wochen nach Vertragsabschluss gelten als Probephase.
Während dieser Zeit kann der Vertrag bis zum Ende des Probemonats gekündigt werden.
Es fallen dann nur die entsprechenden Unterrichtsgebühren für diesen Monat an.

Danach können Sie den Vertrag  zum 31.03., 30.09. oder 31.12. jeweils mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Eine Abmeldung muss in schriftlicher Form (mit Datum und Unterschrift) mitgeteilt werden.

 

Kann ich bei euch ein Instrument leihen?
Für die ersten Wochen bis zur Anschaffung eines eigenen Instruments, verleiht unsere Musikschule soweit bei uns vorhanden einige Instrumente.

Wir geben gerne Tipps zu ansässigen Instrumentenverleihen und beraten bei der Instrumentenanschaffung bzgl. Anfänger- und Fortgeschrittenen-Instrumenten mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.